Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Januar 2009) FREUNDE Messebau GmbH
1. Allgemeines
1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistungen ohne zusätzlichen ausdrücklichen Vorbehalt erbringen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2. Vertragsschluss/Vertragsinhalt
2.1 Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote von FREUNDE Messebau GmbH sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch FREUNDE Messebau GmbH zustande.
2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet FREUNDE Messebau GmbH für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich FREUNDE Messebau GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.5 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind, behält sich FREUNDE Messebau GmbH vor.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wirkt bei der Spezifikation der Dienstleistungen von FREUNDE Messebau GmbH mit, insbesondere durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen, Unterlagen und rechtzeitiger Mitteilung besonderer Anforderungen und Risiken.
3.2 Der Auftraggeber stellt FREUNDE Messebau GmbH die notwendigen Gegenstände und Hilfsmittel (vgl. Ziffer 6.4) zur Verfügung und sichert die notwendigen Arbeitsbedingungen.
4. Dienstleistungsgegenstand
4.1 FREUNDE Messebau GmbH wird ausschließlich als Dienstleister für den Auftraggeber tätig und unterstützt diesen bei der Durchführung seiner Aktion/seines Projekts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vertragspflichten von FREUNDE Messebau GmbH ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis. FREUNDE Messebau GmbH übernimmt grundsätzlich die Dienstleistung der Konzeption der Projekte sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.
4.3 Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Aktionen haftet FREUNDE Messebau GmbH nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Preise
5.1 Die Angebotspreise haben nur Gültigkeit, wenn der Vertrag wie angeboten insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt.
5.2 FREUNDE Messebau GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
5.3 Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach dem zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz.
5.4 Beauftragt FREUNDE Messebau GmbH im Rahmen dieses Vertrages dritte Personen oder Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im Namen und für Rechnung von FREUNDE Messebau GmbH, so ist FREUNDE Messebau GmbH nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
5.5 Im Angebot nicht veranschlagte Dienstleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von FREUNDE Messebau GmbH in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von FREUNDE Messebau GmbH sind.
6. Transport/Verpackung
6.1 Die (Liefer-)Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt FREUNDE Messebau GmbH den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach ihrer Meinung geeignetsten Weg.
6.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
6.3 Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.
6.4 Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von FREUNDE Messebau GmbH erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von FREUNDE Messebau GmbH genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgen unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.
6.5 Der von FREUNDE Messebau GmbH unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.
7. Kündigung
7.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.
7.2 Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen von FREUNDE Messebau GmbH ohne wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird FREUNDE Messebau GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.3 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann FREUNDE Messebau GmbH den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen sowie 30% des Wertes der noch nicht erbrachten Dienstleistungen verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt FREUNDE Messebau GmbH vorbehalten.
8. Haftung
8.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet FREUNDE Messebau GmbH nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2 FREUNDE Messebau GmbH ist ermächtigt, namens und im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistungen von dritten Leistungsträgern in Anspruch zu nehmen. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen dieser Dritten wird durch FREUNDE Messebau GmbH keine Haftung übernommen, sofern FREUNDE Messebau GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet FREUNDE Messebau GmbH nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit FREUNDE Messebau GmbH nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
8.4 Im Übrigen ist die Haftung von FREUNDE Messebau GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter und falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt:
FREUNDE Messebau GmbH haftet nicht
– im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen;
– im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vertragsgemäßen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung von FREUNDE Messebau GmbH ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.5 Soweit FREUNDE Messebau GmbH nach dem vorstehenden Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die FREUNDE Messebau GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die FREUNDE Messebau GmbH bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Schlechtleistung von FREUNDE Messebau GmbH sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.
8.6 FREUNDE Messebau GmbH weist den Auftraggeber darauf hin, dass die Versicherungen, die FREUNDE Messebau GmbH für die Aufgaben
und Inhalte des Vertrages abschließt, in Einzelpositionen auch Selbstbehalte enthalten. Diese Selbstbehalte werden im Schadensfall gesondert berechnet.
8.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von FREUNDE Messebau GmbH.
8.8 Soweit FREUNDE Messebau GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.9 Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nur, soweit gesetzlich zulässig. Sie gelten nicht für die Haftung von FREUNDE Messebau GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Schutzrechte
9.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen bei FREUNDE Messebau GmbH bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr – auch im Namen des Auftraggebers – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei FREUNDE Messebau GmbH. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für den bei der Auftragserteilung zugrunde liegenden Zweck. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur FREUNDE Messebau GmbH oder von FREUNDE Messebau GmbH ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
9.2 Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. von FREUNDE Messebau GmbH nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch FREUNDE Messebau GmbH zulässig. Konzepte, Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von FREUNDE Messebau GmbH oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von FREUNDE Messebau GmbH, auch wenn sie dem Auftraggeber berechnet werden. Zur Ausführung von Konzept-Entwurfsarbeiten ist nur FREUNDE Messebau GmbH berechtigt. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile der Konzeptausarbeitung. Werden Konzepte und Ideen nicht entsprechend verwertet, ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder teilweise für andere Zwecke einzusetzen.
9.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Dienstleistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. FREUNDE Messebau GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FREUNDE Messebau GmbH von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen an FREUNDE Messebau GmbH zu leisten.
9.4 Wünscht der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Verwendung, dann muss er sich mit FREUNDE Messebau GmbH über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen. Während der Dauer dieses Vertrages ist FREUNDE Messebau GmbH allein berechtigt, Änderungen und Ergänzungen an den von ihr oder in ihrem Auftrag von Dritten gestalteten Werbemitteln vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn, die werbliche Darstellung des Auftraggebers ist betroffen. In diesem Fall ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich.
9.5 Die Vergütung deckt generell nur die Verwertungsrechte im nationalen Bereich ab. Sollten die von FREUNDE Messebau GmbH für den Auftraggeber ausgearbeiteten Konzepte etc. von anderen Ländergesellschaften (international) ganz oder teilweise genutzt werden, so muss sich der Auftraggeber mit FREUNDE Messebau GmbH über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen.
9.6 FREUNDE Messebau GmbH ist berechtigt, ihre gestalterischen Arbeiten zu signieren, Veranstaltungen etc. aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt sowie weitere umgesetzte Maßnahmen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
10. Aufbewahrung von Unterlagen
10.1 FREUNDE Messebau GmbH bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt FREUNDE Messebau GmbH keine Haftung. Ziffer 8.9 gilt entsprechend.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Falls nicht anders vereinbart, ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, jede einzelne Dienstleistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
11.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
11.3 Darüber hinaus ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
10 % des Preises bei Erhalt der Endabrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
11.4 Während des Verzugs ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, im Übrigen 5% über dem Basiszinssatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
11.5 FREUNDE Messebau GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7.3 dieser Bedingungen.
12. Aufrechnung und Abtretung
12.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
12.2 Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von FREUNDE Messebau GmbH übertragbar.
13. Datenschutz
13.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogene Daten, gleich ob sie von FREUNDE Messebau GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart.
14.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind Amtsgericht und Landgericht Stuttgart, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine der dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.
16. Schriftformerfordernis
16.1 Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Das gilt auch für Vereinbarungen, die das vorstehende Schriftformerfordernis ändern.