Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand September 2026 · Fassung AGB-2026-09) FREUNDE Messebau GmbH
Diese Fassung ersetzt die Fassung vom Januar 2009. Für Verträge, die vor dem 2. September 2026 geschlossen wurden, gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
1. Allgemeines
1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistungen ohne zusätzlichen ausdrücklichen Vorbehalt erbringen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2. Vertragsschluss/Vertragsinhalt
2.1 Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote von FREUNDE Messebau GmbH sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt mit der in Textform erteilten Auftragsbestätigung durch FREUNDE Messebau GmbH zustande.
2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet FREUNDE Messebau GmbH für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich FREUNDE Messebau GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.5 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind, behält sich FREUNDE Messebau GmbH vor.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wirkt bei der Spezifikation der Dienstleistungen von FREUNDE Messebau GmbH mit, insbesondere durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen, Unterlagen und rechtzeitiger Mitteilung besonderer Anforderungen und Risiken.
3.2 Der Auftraggeber stellt FREUNDE Messebau GmbH die notwendigen Gegenstände und Hilfsmittel (vgl. Ziffer 6.4) zur Verfügung und sichert die notwendigen Arbeitsbedingungen.
4. Dienstleistungsgegenstand
4.1 FREUNDE Messebau GmbH wird ausschließlich als Dienstleister für den Auftraggeber tätig und unterstützt diesen bei der Durchführung seiner Aktion/seines Projekts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vertragspflichten von FREUNDE Messebau GmbH ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis. FREUNDE Messebau GmbH übernimmt grundsätzlich die Dienstleistung der Konzeption der Projekte sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.
4.3 Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Aktionen haftet FREUNDE Messebau GmbH nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Preise
5.1 Die Angebotspreise haben nur Gültigkeit, wenn der Vertrag wie angeboten insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt.
5.2 FREUNDE Messebau GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
5.3 Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach dem zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz.
5.4 Beauftragt FREUNDE Messebau GmbH im Rahmen dieses Vertrages dritte Personen oder Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im Namen und für Rechnung von FREUNDE Messebau GmbH, so ist FREUNDE Messebau GmbH nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
5.5 Im Angebot nicht veranschlagte Dienstleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von FREUNDE Messebau GmbH in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von FREUNDE Messebau GmbH sind.
6. Transport/Verpackung
6.1 Die (Liefer-)Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt FREUNDE Messebau GmbH den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach ihrer Meinung geeignetsten Weg.
6.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
6.3 Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.
6.4 Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von FREUNDE Messebau GmbH erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von FREUNDE Messebau GmbH genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgen unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.
6.5 Der von FREUNDE Messebau GmbH unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.
7. Kündigung
7.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.
7.2 Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen von FREUNDE Messebau GmbH ohne wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird FREUNDE Messebau GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.3 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann FREUNDE Messebau GmbH den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen sowie 30% des Wertes der noch nicht erbrachten Dienstleistungen verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt FREUNDE Messebau GmbH vorbehalten.
8. Haftung
8.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet FREUNDE Messebau GmbH nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2 FREUNDE Messebau GmbH ist ermächtigt, namens und im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistungen von dritten Leistungsträgern in Anspruch zu nehmen. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen dieser Dritten wird durch FREUNDE Messebau GmbH keine Haftung übernommen, sofern FREUNDE Messebau GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet FREUNDE Messebau GmbH nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit FREUNDE Messebau GmbH nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
8.4 Im Übrigen ist die Haftung von FREUNDE Messebau GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter und falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt:
FREUNDE Messebau GmbH haftet nicht
– im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen;
– im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vertragsgemäßen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung von FREUNDE Messebau GmbH ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.5 Soweit FREUNDE Messebau GmbH nach dem vorstehenden Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die FREUNDE Messebau GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die FREUNDE Messebau GmbH bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Schlechtleistung von FREUNDE Messebau GmbH sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.
8.6 FREUNDE Messebau GmbH weist den Auftraggeber darauf hin, dass die Versicherungen, die FREUNDE Messebau GmbH für die Aufgabenund Inhalte des Vertrages abschließt, in Einzelpositionen auch Selbstbehalte enthalten. Diese Selbstbehalte werden im Schadensfall gesondert berechnet.
8.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von FREUNDE Messebau GmbH.
8.8 Soweit FREUNDE Messebau GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.9 Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nur, soweit gesetzlich zulässig. Sie gelten nicht für die Haftung von FREUNDE Messebau GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Schutzrechte
9.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen bei FREUNDE Messebau GmbH bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr – auch im Namen des Auftraggebers – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei FREUNDE Messebau GmbH. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für den bei der Auftragserteilung zugrunde liegenden Zweck. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur FREUNDE Messebau GmbH oder von FREUNDE Messebau GmbH ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
9.2 Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. von FREUNDE Messebau GmbH nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch FREUNDE Messebau GmbH zulässig. Konzepte, Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von FREUNDE Messebau GmbH oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von FREUNDE Messebau GmbH, auch wenn sie dem Auftraggeber berechnet werden. Zur Ausführung von Konzept-Entwurfsarbeiten ist nur FREUNDE Messebau GmbH berechtigt. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile der Konzeptausarbeitung. Werden Konzepte und Ideen nicht entsprechend verwertet, ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder teilweise für andere Zwecke einzusetzen.
9.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Dienstleistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. FREUNDE Messebau GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FREUNDE Messebau GmbH von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen an FREUNDE Messebau GmbH zu leisten.
9.4 Wünscht der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Verwendung, dann muss er sich mit FREUNDE Messebau GmbH über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen. Während der Dauer dieses Vertrages ist FREUNDE Messebau GmbH allein berechtigt, Änderungen und Ergänzungen an den von ihr oder in ihrem Auftrag von Dritten gestalteten Werbemitteln vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn, die werbliche Darstellung des Auftraggebers ist betroffen. In diesem Fall ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich.
9.5 Die Vergütung deckt generell nur die Verwertungsrechte im nationalen Bereich ab. Sollten die von FREUNDE Messebau GmbH für den Auftraggeber ausgearbeiteten Konzepte etc. von anderen Ländergesellschaften (international) ganz oder teilweise genutzt werden, so muss sich der Auftraggeber mit FREUNDE Messebau GmbH über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen.
9.6 FREUNDE Messebau GmbH ist berechtigt, ihre gestalterischen Arbeiten zu signieren, Veranstaltungen etc. aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt sowie weitere umgesetzte Maßnahmen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
9.7 Ziffer 9.6 gilt nicht für Daten, die mit Mietgegenständen nach Ziffer 17 erhoben oder erzeugt werden. Aufnahmen und Auswertungsdaten aus dem Betrieb dieser Mietgegenstände verwendet FREUNDE Messebau GmbH weder zu Dokumentations- noch zu Werbezwecken. Insoweit gilt ausschließlich Ziffer 17. Die Veröffentlichung von Auswertungsergebnissen, auch in zusammengefasster Form, setzt die vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform voraus.
10. Aufbewahrung von Unterlagen
10.1 FREUNDE Messebau GmbH bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt FREUNDE Messebau GmbH keine Haftung. Ziffer 8.9 gilt entsprechend.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Falls nicht anders vereinbart, ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, jede einzelne Dienstleistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
11.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
11.3 Darüber hinaus ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
10 % des Preises bei Erhalt der Endabrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
11.4 Während des Verzugs ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, im Übrigen 5% über dem Basiszinssatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
11.5 FREUNDE Messebau GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7.3 dieser Bedingungen.
12. Aufrechnung und Abtretung
12.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
12.2 Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von FREUNDE Messebau GmbH übertragbar.
13. Datenschutz
13.1 FREUNDE Messebau GmbH verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser anfallen, nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zu den Zwecken, den Rechtsgrundlagen, den Empfängern, den Speicherdauern sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter freunde-messebau.de/datenschutz.
13.2 Soweit FREUNDE Messebau GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, insbesondere beim Einsatz der Besucheranalyse VISPAL nach Ziffer 17, geschieht dies ausschließlich weisungsgebunden auf Grundlage eines gesonderten Vertrages über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
13.3 Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ihre jeweils eingesetzten Beschäftigten entsprechend zu verpflichten.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart.
14.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind Amtsgericht und Landgericht Stuttgart, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine der dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.
16. Form von Erklärungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die elektronische Übermittlung, insbesondere per E-Mail oder über ein von FREUNDE Messebau GmbH bereitgestelltes Online-Formular, genügt diesem Erfordernis. Das gilt auch für Vereinbarungen, die das vorstehende Formerfordernis ändern.
16.2 Erklärungen des Auftraggebers, mit denen er diese Bedingungen, die besonderen Mietbedingungen nach Ziffer 17 oder Anlagen hierzu anerkennt, können auch elektronisch abgegeben werden, insbesondere durch Bestätigung über einen personalisierten Link oder durch elektronische Unterschrift. FREUNDE Messebau GmbH dokumentiert dabei den Zeitpunkt der Erklärung, die Kennung der zugrunde liegenden Dokumentfassung sowie die technische Absenderkennung und übermittelt dem Auftraggeber unverzüglich eine Kopie seiner Erklärung.
16.3 Die Vereinbarung einer strengeren Form im Einzelfall bleibt unberührt.
17. Besondere Bedingungen für die Vermietung von VISPAL-Messtechnik
17.1 Anwendungsbereich. Für die Überlassung von Sensorik, Analyse-Rechnern, Netzwerktechnik und Zubehör der Marke VISPAL (nachfolgend „Mietgegenstände“) zur zeitweisen Nutzung auf Messeständen gelten ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden besonderen Regelungen. Die Überlassung erfolgt im Wege der Miete, nicht des Kaufs; das Eigentum an den Mietgegenständen verbleibt bei FREUNDE Messebau GmbH. Diese Bedingungen gelten auch für den Einsatz der Mietgegenstände außerhalb von Messeständen, insbesondere zur Auswertung von Außenwerbeflächen, Betriebsgeländen oder Veranstaltungsräumen. Für solche Einsätze können abweichende rechtliche Anforderungen gelten, insbesondere wenn Beschäftigte des Auftraggebers erfasst werden; die insoweit erforderlichen Ergänzungen vereinbaren die Parteien gesondert.
17.2 Mietdauer und Rückgabe. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände am Messestand und endet mit deren vollständiger Rückgabe bei FREUNDE Messebau GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände innerhalb von 21 Kalendertagen nach Ende der Messelaufzeit an die von FREUNDE Messebau GmbH benannte Adresse zurückzusenden. FREUNDE Messebau GmbH stellt hierfür ein Rücksendeetikett bereit. Eine Übergabe der Mietgegenstände an einen vom Auftraggeber beauftragten Standbauer oder eine sonstige Hilfsperson entbindet den Auftraggeber nicht von dieser Rückgabepflicht.
17.3 Zustand und Prüfung. Die Mietgegenstände sind in dem bei Übergabe protokollierten Zustand, vollständig und funktionsfähig zurückzugeben. FREUNDE Messebau GmbH prüft den Zustand nach Rückgabe und zeigt erkennbare Schäden oder Fehlmengen dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Wareneingang, an.
17.4 Haftung für Beschädigung und Verlust. Der Auftraggeber haftet für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit, soweit er dies zu vertreten hat, in Höhe der branchenüblichen Reparaturkosten, bei nicht möglicher oder wirtschaftlich nicht sinnvoller Reparatur in Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich einer angemessenen Alterswertminderung. Für die gewöhnliche, dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechende Abnutzung haftet der Auftraggeber nicht. Diese Regelung gilt unbeschadet der allgemeinen Haftungsbestimmungen in Ziffer 8 und lässt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unberührt.
17.5 Gefahrübergang. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe am Messestand auf den Auftraggeber über und verbleibt bis zum tatsächlichen Wareneingang der zurückgesandten Mietgegenstände bei FREUNDE Messebau GmbH beim Auftraggeber. Bei Versand trägt der Auftraggeber die Transportgefahr für die Rücksendung; eine ausreichende Transportversicherung wird empfohlen.
17.6 Verzugsfolgen bei verspäteter Rückgabe. Gibt der Auftraggeber die Mietgegenstände nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 17.2 zurück, ist FREUNDE Messebau GmbH berechtigt, für die Dauer des Verzugs eine Nutzungsentschädigung in Höhe der im Angebot ausgewiesenen Tagesmiete zu verlangen. Ist im Angebot keine Tagesmiete ausgewiesen, beträgt die Nutzungsentschädigung 60,00 Euro je angefangenem Kalendertag. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist FREUNDE Messebau GmbH zudem berechtigt, die Kosten einer Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen, soweit diese zur Erfüllung anderweitiger Vermietungsverpflichtungen erforderlich wird. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
17.7 Datenschutzrechtliche Rollenverteilung. Werden mit den Mietgegenständen personenbezogene Daten von Besucherinnen und Besuchern des Messestandes erfasst und ausgewertet, entscheidet allein der Auftraggeber über den Einsatz, die Zwecke, den Umfang und die Konfiguration dieser Analyse; er ist insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. FREUNDE Messebau GmbH verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO) und legt weder die Zwecke noch die wesentlichen Mittel der Verarbeitung eigenständig fest. Grundlage ist ein gesonderter Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der vor der ersten Inbetriebnahme der Mietgegenstände abzuschließen ist und diesen Bedingungen als Anlage beigefügt wird. Die vom Auftraggeber gewählte Systemkonfiguration nach der Anlage „Konfigurationsblatt“ gilt als dokumentierte Weisung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO. Bis zum Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrages bleibt die Auswertungsfunktion der Mietgegenstände deaktiviert; hierdurch entstehende Verzögerungen hat der Auftraggeber zu vertreten.
17.8 Funktionsweise, Bildverarbeitung und Unkenntlichmachung. Die Erkennung, Zählung und Bewegungsauswertung von Personen setzt technisch voraus, dass die von der Sensorik erzeugten Bilddaten vor der Unkenntlichmachung kurzzeitig in unveränderter Form verarbeitet werden. Diese Verarbeitung erfolgt in der Regel unmittelbar auf dem Analyse-Rechner am Messestand, in Echtzeit oder mit einer technisch bedingten Verzögerung von wenigen Sekunden. Reicht die Rechenleistung am Messestand nicht aus, kann FREUNDE Messebau GmbH zusätzlich eigene Rechenkapazität an ihrem Geschäftssitz in Sindelfingen oder Rechenkapazität eines beauftragten Anbieters hinzuschalten; die Übertragung erfolgt ausschließlich verschlüsselt über eine gesicherte Verbindung. Beauftragte Anbieter werden ausschließlich als Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO tätig und sind in der Anlage „Unterauftragsverarbeiter“ zum Auftragsverarbeitungsvertrag abschließend benannt. Die Verarbeitung findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt; eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nicht.
Unveränderte Bilddaten werden ausschließlich im Arbeitsspeicher verarbeitet. Sie werden nicht auf Datenträgern abgelegt, nicht zwischengespeichert, nicht auf Anzeigegeräten dargestellt, nicht in andere Systeme übernommen und unmittelbar nach der Auswertung überschrieben. Das gilt gleichermaßen für die Verarbeitung auf dem Analyse-Rechner am Messestand und für die Verarbeitung mit zugeschalteter Rechenkapazität am Geschäftssitz von FREUNDE Messebau GmbH. Gespeichert werden ausschließlich zusammengefasste Auswertungsdaten, insbesondere Zählwerte, Verweildauern und Zonenübergänge, jeweils als Summen- und Durchschnittswerte je Zone und Zeitraum. Die technische Kennung nach Absatz 3 dient allein der laufenden Verarbeitung und wird nicht gespeichert; ein Bewegungsprofil einzelner Personen entsteht dabei nicht, wird nicht gespeichert und wird dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Bildmaterial wird in keiner Form gespeichert, auch nicht in unkenntlich gemachter Fassung.
Die Zuordnung aufeinanderfolgender Beobachtungen zu derselben Person erfolgt allein über eine technische Kennung des erkannten Bildausschnitts, die mit dem Verlassen des Erfassungsbereichs verfällt; eine Zuordnung anhand des Aussehens einer Person findet nicht statt. Eine biometrische Identifizierung von Personen im Sinne des Art. 4 Nr. 14 DSGVO, eine Wiedererkennung einzelner Personen über den jeweiligen Standbesuch hinaus sowie eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO finden nicht statt. Der Auftraggeber erkennt an, dass die kurzzeitige Verarbeitung unveränderter Bilddaten ein technisch notwendiger Bestandteil der geschuldeten Leistung ist, und erteilt hierzu die erforderliche Weisung.
Zur Einrichtung, Kalibrierung und Störungsbeseitigung kann FREUNDE Messebau GmbH auf die Mietgegenstände zugreifen, auch aus der Ferne. Ein Zugriff auf unveränderte Bilddaten erfolgt dabei nur, soweit er zur Erbringung der Leistung unerlässlich ist, ausschließlich durch zur Vertraulichkeit verpflichtete Beschäftigte und nur im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrages; jeder Zugriff wird protokolliert.
17.9 Keine Verarbeitung zu eigenen Zwecken; anonyme Daten. FREUNDE Messebau GmbH verarbeitet die mit den Mietgegenständen erhobenen personenbezogenen Daten nicht zu eigenen Zwecken. Insbesondere findet kein Training und keine Verbesserung von Erkennungsmodellen mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder von Besuchern seines Standes statt.
Der Auftraggeber weist FREUNDE Messebau GmbH an, aus dem Betrieb der Mietgegenstände gewonnene Daten zu anonymisieren, und gestattet die Nutzung der so entstandenen anonymen Daten zur Sicherstellung des Betriebs, zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der Mietgegenstände. Erfasst sind davon ausschließlich Daten, bei denen ein Bezug zu einzelnen Personen und zum Auftraggeber nicht mit verhältnismäßigem Aufwand wiederhergestellt werden kann, insbesondere aggregierte Kennzahlen sowie technische Betriebs-, Last- und Fehlerdaten. Nach der Anonymisierung unterliegen diese Daten nicht mehr dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
17.10 Hinweispflichten und Informationsseite. FREUNDE Messebau GmbH stellt dem Auftraggeber Hinweisschilder mit Datenschutzinformationen (Piktogramm, Kurzhinweis, QR-Code und Kurzadresse) sowie einen vorbereiteten Informationstext nach Art. 13 DSGVO zur Verfügung und hält diesen im Auftrag und im Namen des Auftraggebers unter der auf dem Schild genannten Adresse zum Abruf bereit. Die Adresse lautet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, freunde-messebau.de/vispal-dsgvo-page. Der Auftraggeber prüft die Unterlagen, ergänzt seine Angaben als Verantwortlicher und gibt sie vor Nutzungsbeginn in Textform frei; ohne diese Freigabe wird die Informationsseite nicht veröffentlicht. FREUNDE Messebau GmbH empfiehlt die gut sichtbare Anbringung der Hinweisschilder an allen Zugängen zum erfassten Bereich vor Nutzungsbeginn. Die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen, einschließlich der Entscheidung über Inhalt, Art und Ort der Anbringung, obliegt allein dem Auftraggeber als Verantwortlichem. FREUNDE Messebau GmbH übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, die auf einer unterbliebenen oder unzureichenden Umsetzung dieser Hinweispflichten durch den Auftraggeber beruhen; dies gilt nicht, soweit FREUNDE Messebau GmbH einen ihr bekannten Verstoß entgegen ihrer Hinweispflicht als Auftragsverarbeiterin nicht angezeigt hat.
17.11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für den Einsatz der Mietgegenstände eine Rechtsgrundlage besteht, nimmt die hierfür erforderliche Interessenabwägung vor und führt eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durch, soweit diese erforderlich ist. Er stellt ferner sicher, dass der Erfassungsbereich der Sensorik auf die von ihm genutzte Standfläche beschränkt bleibt und benachbarte Stände sowie allgemeine Verkehrsflächen nicht erfasst werden. Vorgaben des Messeveranstalters sowie etwaige Beteiligungsrechte hinsichtlich des von ihm eingesetzten Personals beachtet der Auftraggeber eigenverantwortlich. FREUNDE Messebau GmbH unterstützt ihn hierbei nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages mit den erforderlichen Informationen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO).
17.12 Empfangsbestätigung durch Dritte. Die Übergabe und die Rückgabe der Mietgegenstände am Messestand können durch einen vom Auftraggeber beauftragten Standbauer oder eine andere vor Ort anwesende Person tatsächlich entgegengenommen und durch Unterschrift auf dem Übergabe- beziehungsweise Rückgabeprotokoll bestätigt werden. Eine solche Unterschrift dokumentiert ausschließlich den tatsächlichen Zeitpunkt, die Stückzahl und den äußerlich erkennbaren Zustand der Mietgegenstände. Sie stellt keine Anerkennung dieser besonderen Bedingungen, der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Regelungen durch den Auftraggeber dar und begründet keine Vertretungsmacht der unterzeichnenden Person. Die vertragliche Einbeziehung dieser Bedingungen erfolgt ausschließlich durch gesonderte Erklärung des Auftraggebers bei Buchung.